Online-Rezeption
Willkommen in unserer Online-Rezeption. Hier vereinbaren Sie Termine, sehen Ihre Buchungen ein und finden den Weg zur Kostenübernahme — rund um die Uhr, ohne Wartezeit am Telefon.
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Meine Unterlagen
Hier können Sie Ihre ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung und die Zusage Ihrer Krankenkasse hinterlegen und Ihre Dokumente herunterladen.
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Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung oder Kassenzusage – als PDF oder Foto, bis 8 MB.
Ihre Unterlagen bei uns
Solange eine Unterlage noch nicht geprüft ist, können Sie sie zurückziehen. Danach sprechen Sie uns bitte an.
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Mein Therapiestand
Wie viele Therapiestunden Sie hatten, ob eine ärztliche Bescheinigung vorliegt und ab wann ein neuer Kostenübernahme-Antrag möglich ist.
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Frage stellen
Bitte schreiben Sie keine gesundheitlichen Einzelheiten – die besprechen wir persönlich. Der Assistent kann sich irren und gibt keine medizinische Auskunft.
Wir melden uns zurück. Bitte schreiben Sie keine gesundheitlichen Einzelheiten – die besprechen wir persönlich.
Kostenübernahme
1. Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung holen
Für die Ernährungstherapie brauchen Sie eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung von Ihrer Haus- oder Facharztpraxis. Den Vordruck dafür finden Sie auf unserer Website.
Mehr dazu ›2. Bescheinigung hier hochladen
Melden Sie sich in dieser Online-Rezeption an und laden Sie die Bescheinigung unter „Meine Unterlagen" hoch — als Foto oder PDF. Das ist der sichere Weg; eine E-Mail ist dafür nicht nötig. Die Bescheinigung gilt ab Ausstellung ein Jahr.
Mehr dazu ›3. Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse
Wir unterstützen Sie beim Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Welche Unterlagen Ihre Kasse dafür braucht und wer sie einreicht, klären wir gemeinsam beim ersten Termin.
4. Was die Kasse übernimmt
Nach Bewilligung erstattet die Kasse anteilig — im Durchschnitt etwa fünf Stunden à 40 €; die genaue Höhe hängt von Ihrer Kasse ab. Den Großteil der Kosten tragen Sie privat. Ohne Bewilligung ist die Leistung vollständig eine Privatleistung.
5. Ein neuer Antrag ist nach einem Jahr möglich
Ist das bewilligte Kontingent aufgebraucht, kann frühestens ein Jahr nach dem letzten Antrag ein neuer gestellt werden — mit einer neuen ärztlichen Bescheinigung. Unter „Mein Therapiestand" sehen Sie das Datum, ab dem das möglich ist.
Mehr dazu ›Ohne Bescheinigung: Ernährungsberatung
Ohne ärztliche Bescheinigung wird die Leistung als Ernährungsberatung abgerechnet. Ob Ihre Krankenkasse davon etwas bezuschusst, klären Sie bitte selbst vorab mit Ihrer Kasse — über die Praxis läuft dafür kein Antrag.
Öffnungszeiten & Anfahrt
| Mittwoch | 15:00-18:00 |
|---|---|
| Donnerstag | 09:00-12:00, 15:00-19:00 |
| Freitag | 09:00-17:00 |
